Festsitzende Zusatzapparaturen, sogenannte Non-Compliance-Geräte, können bei einigen Fehlstellungen zusätzlich zur festen Zahnspange zum Einsatz kommen. Auch komplexe Fehlstellungen können wir mit ihrer Hilfe korrigieren. Besonders praktisch ist, dass die Non-Compliance-Geräte fest im Mund eingesetzt werden und dadurch automatisch dauerhaft wirken – eine eigenverantwortliche Tragedauer ist nicht erforderlich.
Breites Einsatzspektrum in der Kieferorthopädie
Mit Non-Compliance-Geräten kann unter anderem ein Überbiss korrigiert oder ein zu schmaler Oberkiefer verbreitert werden. Auch können sie Platz schaffen, damit sich alle Zähne in den Zahnbogen einordnen können – ohne, dass ein Zahn entfernt werden muss.
Beispiel Miniimplantat: einzelne Zahnbewegungen
Ein vergleichsweise häufig eingesetztes Non-Compliance-Gerät ist das Miniimplantat. An Miniimplantaten kann eine Zahnspange so befestigt werden, dass einzelne Zähne unabhängig vom restlichen Gebiss bewegt werden können. Damit dienen sie als praktische und unauffällige Alternative zur unbeliebten Außenzahnspange, dem Headgear.
Neben Miniimplantaten verwenden wir:
- Herbstscharnier und Forsus-Apparatur zur Vorverlagerung des Unterkiefers
- Universell einsetzbare Apparatur mit Teleskopfeder
- Pendulum zur Verschiebung der oberen großen Backenzähne
- Lingualbogen, Palatinalbogen und Nance-Apparatur zur Fixierung oder Bewegung der Backenzähne
- Gaumennahterweiterungsapparatur und Quadhelix zur Verbreiterung eines zu schmalen Oberkiefers